Sozialversicherung bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Liegt keine der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch abgezogen. Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen kann es jedoch zu einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen kommen.
Bei einer Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur unfallversichert. Sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist dann unfall-, kranken- und pensionsversichert.
Die Sozialversicherung meldet sich automatisch. Einmal pro Jahr werden die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.
Um zu ermitteln, ob die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wurde, werden die Entgelte aus den verschiedenen Erwerbstätigkeiten im jeweiligen Kalendermonat zusammengezählt.
Bei einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen können diese teilweise im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden.
Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2023
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oesterreich.gv.at-Redaktion